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Alt 07.08.2009, 12:58
michipio michipio ist offline
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Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 2
Standard Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen oder hat einen Tipp für mich: Vor zwei Jahren habe ich mich auf eine neue Wohnung bei einer Genossenschaft beworben. Den Genosenschaftsanteil habe ich damals gezahlt, da mein Verlobter beruflich noch in einem anderen Bundesland gebunden war und erst später in die gemeinsame Wohnung zugezogen ist. Dies habe ich auch damals im Vorfeld mit der Genossenschaft kommuniziert. Trotzdem mussten wir mit seinem Einzug einen monatlichen Untermieterzuschlag zahlen.
Nun haben wir uns gemeinsam auf eine größere Wohnung bei der selben Genossenschaft beworben. Die Zusage, dass wir die Wohnung erhalten ging wieder nur an mich. Auf die telefonische Nachfrage ob nicht mein Verlobter auch den Mietvertrag unterschreiben müsse, da wir uns gemeinsam beworben haben und auch gemeinsam einziehen werden, wurde gesagt, dass dies nicht notwendig sei.
In dem neuen Mietvertrag wird uns nun wieder ein monatlicher Untermieterzuschlag berechnet. Auf meine Nachfrage wurde mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass dies daran läge, dass wir nicht verheiratet seien. Sollte wir heiraten würde der Zuschlag entfalllen. Ist das tatsächlich rechtens? Ich würde mich über einen Tipp, wie man damit umgehen kann sehr freuen.
Herzlichen Dank und lieben Gruß
Michi



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