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Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.08.2009, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 2
Standard Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen oder hat einen Tipp für mich: Vor zwei Jahren habe ich mich auf eine neue Wohnung bei einer Genossenschaft beworben. Den Genosenschaftsanteil habe ich damals gezahlt, da mein Verlobter beruflich noch in einem anderen Bundesland gebunden war und erst später in die gemeinsame Wohnung zugezogen ist. Dies habe ich auch damals im Vorfeld mit der Genossenschaft kommuniziert. Trotzdem mussten wir mit seinem Einzug einen monatlichen Untermieterzuschlag zahlen.
Nun haben wir uns gemeinsam auf eine größere Wohnung bei der selben Genossenschaft beworben. Die Zusage, dass wir die Wohnung erhalten ging wieder nur an mich. Auf die telefonische Nachfrage ob nicht mein Verlobter auch den Mietvertrag unterschreiben müsse, da wir uns gemeinsam beworben haben und auch gemeinsam einziehen werden, wurde gesagt, dass dies nicht notwendig sei.
In dem neuen Mietvertrag wird uns nun wieder ein monatlicher Untermieterzuschlag berechnet. Auf meine Nachfrage wurde mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass dies daran läge, dass wir nicht verheiratet seien. Sollte wir heiraten würde der Zuschlag entfalllen. Ist das tatsächlich rechtens? Ich würde mich über einen Tipp, wie man damit umgehen kann sehr freuen.
Herzlichen Dank und lieben Gruß
Michi



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  #2  
Alt 09.08.2009, 12:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo Michi,

also ich kann das Verhalten der Genossenschaft nicht ganz nachvollziehen, aber meiner MEinung nach ist es eh eine Nullrechnung.

Denn der Untermieterzuschlag dürfte sich ja nur auf die Nebenkosten beziehen. Das bedeutet, der Nebenkostanabschlag wird auf eine Person gerechnet und zusätzlich gibt es eine Pauschlae für deinen Mann.

Die wird bei der Nebenkostenabrechnung wieder gegengerechnet.
Also entweder unterschreibt ihr beide den Mietvertrag und die Nebenkosten werden auf zwei Personen kalkuliert oder nur du unterschreibst und die Nebenkosten werden auf eine Person kalkuliert zzgl. Zuschlag.

Mit der Nebenkostenabrechnung wird dann der Verbrauch für zwei Personen zu Grunde gelegt und mit den Vorauszahlungen und den Zuschlägen verrechnet.

Also ist das Ergebnis das Selbe.

Oder sollte wirklich die Miete selbst von diesem Zuschlag betroffen sein? Denn diese ergibt sich ja aus einem Preis / qm und ist somit von der Anzahl der Personen unabhängig.


Ich hoffe ich hab alles richtig verstanden und konnte helfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 09.08.2009, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo,
ich danke dir herzlich für die Antwort, aber es handelt sich tatsächlich um einen pauschalen Zuschlag zur Nutzungsgebühr "für die Dauer der Aufnahme". Wasser und bzw. Allgemeinstromverbrauch wird nach Personenzahl abgerechnet, so dass die monatlich Abschlagszahlung auch hier mit dem Einzug meines Verlobten erhöht wurde. Witzig ist, dass mir in einem Schreiben aber mitgeteilt wurde, dass ich nicht berechtigt bin mit meinem Verlobten einen Untermietervertrag zu schließen .
Lieben Gruß
Michi
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  #4  
Alt 11.08.2009, 17:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo michi,

das Verhalten der Wohnungsgenossenschaft kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen.

Aber da du den Mietvertrag alleine unterschrieben hast, ist möglicherweise zu befürchten, dass das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Dennoch solltest du deinem Vermieter vielleicht gewisse Optionen eröffnen:

Wenn du einen Untermieterzuschlag zahlst, dann sollte es dir auch gestattet sein einen Untermietvertrag zu schließen. Wenn der Verein diesem Widerspricht kannst du ja ankündigen, denn Untermieterzuschlag einzustellen.

Bevor du dich jedoch schriftlich an den Verein wendest, solltest du in jedem Fall noch betreffliche Passagen aus dem Mietvertrag genauestens durchlesen und überprüfen, ob es hierzu eine eindeutige Regelung im Vertragswerk gibt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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