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Alt 11.08.2009, 17:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo michi,

das Verhalten der Wohnungsgenossenschaft kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen.

Aber da du den Mietvertrag alleine unterschrieben hast, ist möglicherweise zu befürchten, dass das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Dennoch solltest du deinem Vermieter vielleicht gewisse Optionen eröffnen:

Wenn du einen Untermieterzuschlag zahlst, dann sollte es dir auch gestattet sein einen Untermietvertrag zu schließen. Wenn der Verein diesem Widerspricht kannst du ja ankündigen, denn Untermieterzuschlag einzustellen.

Bevor du dich jedoch schriftlich an den Verein wendest, solltest du in jedem Fall noch betreffliche Passagen aus dem Mietvertrag genauestens durchlesen und überprüfen, ob es hierzu eine eindeutige Regelung im Vertragswerk gibt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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