Hallo,
ich danke dir herzlich für die Antwort, aber es handelt sich tatsächlich um einen pauschalen Zuschlag zur Nutzungsgebühr "für die Dauer der Aufnahme". Wasser und bzw. Allgemeinstromverbrauch wird nach Personenzahl abgerechnet, so dass die monatlich Abschlagszahlung auch hier mit dem Einzug meines Verlobten erhöht wurde. Witzig ist, dass mir in einem Schreiben aber mitgeteilt wurde, dass ich nicht berechtigt bin mit meinem Verlobten einen Untermietervertrag zu schließen
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Lieben Gruß
Michi