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Alt 09.08.2009, 12:23
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Untermieterzuschlag für unverheiratete Paare?

Hallo Michi,

also ich kann das Verhalten der Genossenschaft nicht ganz nachvollziehen, aber meiner MEinung nach ist es eh eine Nullrechnung.

Denn der Untermieterzuschlag dürfte sich ja nur auf die Nebenkosten beziehen. Das bedeutet, der Nebenkostanabschlag wird auf eine Person gerechnet und zusätzlich gibt es eine Pauschlae für deinen Mann.

Die wird bei der Nebenkostenabrechnung wieder gegengerechnet.
Also entweder unterschreibt ihr beide den Mietvertrag und die Nebenkosten werden auf zwei Personen kalkuliert oder nur du unterschreibst und die Nebenkosten werden auf eine Person kalkuliert zzgl. Zuschlag.

Mit der Nebenkostenabrechnung wird dann der Verbrauch für zwei Personen zu Grunde gelegt und mit den Vorauszahlungen und den Zuschlägen verrechnet.

Also ist das Ergebnis das Selbe.

Oder sollte wirklich die Miete selbst von diesem Zuschlag betroffen sein? Denn diese ergibt sich ja aus einem Preis / qm und ist somit von der Anzahl der Personen unabhängig.


Ich hoffe ich hab alles richtig verstanden und konnte helfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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