Darf Vermieter ohne vorherige Ankündigung in die Wohnung
Folgendes ist gestern 02.07.2013 geschehen:
Der Vermieter hatte uns, nach seinem vergeblichen Besuch, einen Brief in den Briefkasten gesteckt mit dem sinngemäßen Wortlaut:
***Heute war der Kundendienst da um den TV Anschluss eines Nachbarn zu überprüfen. Dazu muss der Techniker auf ihren Dachboden, weil die Sat-Anlage dort ist. Ich forderte durch anhaltendes klopfen u rufen Einlass (Anmerkung: da wir unterwegs waren konnten wir niemanden die Türe öffnen) doch es wurde uns nicht geöffnet obwohl Sie da waren. Laut §14 des Mietvertrages sind sie verpflichtet Reparaturarbeiten zu dulden. Der Techniker hat einen Zettel an der Türe hinterlassen das er morgen wiederkommt. Sollten sie ihn wieder nicht rein lassen, müssen sie für die entstandenen Unkosten aufkommen.***
Wir wohnen im Dachgeschoss zu dem ein Dachboden gehört den wir uneingeschränkt nutzen dürfen. Nur vom Dachboden u unserem Balkon aus gelangt man an die Sat-Schüssel.
Meine Frage nun:
Darf der Vermieter *OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG* den Zutritt zur Wohnung, mit einem Fernsehtechniker, verlangen, um nach der Sat-Schüssel zu schauen?
Liebe Grüße
rosa
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