Zitat:
Ferner habe ich bisher keine Heiz/- und Nebenkostennachzalhungen bezahlt, weil der MV etwas unklar ist.
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Wenn Sie einen Vertrag mit Komplettmiete haben, dann müssen Sie sich darauf einstellen, dass dieser Vertrag nicht mehr gültig ist. Seit 2009 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser bei Zentralheizungen nach Verbrauch abgerechnet werden, egal was damals im Vertrag vereinbart wurde.
Lesen Sie dazu hier weiter:
§ 2 - Heizkostenverordnung