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Alt 05.07.2013, 07:42
Sange
Gast
 
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Standard AW: Notfall Verstopfung

Das hört sich nach "fauler Ausrede" des Vermieters an. Offensichtlich geht es ja nicht um höhere Kosten durch den vom Mieter beauftragten Rohrreiniger.

Entscheidend ist wohl, wer der Verursacher der Verstopfung war/ist:

- war es nachweislich der Mieter, dann hätte dieser zu zahlen (Haftpflicht zahlt)

- steht der Verursacher nicht fest,dann wäre es die Angelegenheit des Vermieters
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