Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 16.07.2013, 14:36
Mona126 Mona126 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigung trotz befristetem Vertrag

Hallo,
ich habe zum 01.02.2013 ein Mietvertrag abgeschlossen in diesem Vertrag steht drin ich kann frühestens zum 31.01.2014 kündigen mit 3 monatiger Monatsfrist. Jetzt habe ich eine feuchte Wand und Schimmel in einem Raum. Die Vermieter kümmern sich schon seit 4 Wochen drum, dass das Dach neu gemacht werden soll. Bis jetzt ohne Erfolg. Da die Wohnung sehr feucht riecht und ich mich nicht mehr wohlfühle und auch Angst um meine Gesundheit habe werde ich zum 01.10.2013 ausziehen. Weil die Vermieter zwar die Ursache beheben aber über den Schimmel drüber streichen wollen. Habe schon eine neue Wohnung. Zur Zeit suche ich einen Nachmieter, damit sind meine Vermieter einverstanden. Besteht die Möglichkeit, dass ich vor dem 01.02.2013 aus dem Vertrag komme? Wenn ich nicht mehr da wohne müsste ich nur die Kaltmiete zahlen oder? Vielen Danke



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen