Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 10.08.2009, 20:45
Dorfhinkel0815 Dorfhinkel0815 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag

Hallo und vielen lieben Dank für die Info.

Von Familienfrieden kann man hier wohl kaum noch reden Habe letzte Woche mit einem Rechtsanwalt aus meiner Umgebung telefonieren können. Er war so lieb und hat dies umsonst gemacht.

Auch er sagte dass die Erhöhung nicht wirksam ist und ich mich somit nicht auf eine Sonderkündigungsfrist beziehen kann. Jedoch riet er mir ebenso davon ab fristlos zu kündigen, da ich nicht nachweisen könne, dass sie in der Wohnung war, bzw. wann genau ich ihr die Erlaubnis zuvor entzogen habe. Ebenso sagte er es sei mindestens genauso schwierig nachzuweisen, dass es für mich unzumutbar gemacht wird, die drei Monate auszuharren, die eine ordentliche Kündigung mit sich bringen würde.

Leider ist es auch so das mein Freund und ich einfach nicht fündig werden, was eine andere geeignete Wohnung betrifft schlechte Karten im allgemeinen derzeit.
Mit Zitat antworten