Trotz erfolgtem Erbverzicht nun doch erben?
Hallo miteinander,
Ich möchte folgende Frage stellen:
unsere "Gegenpartei" hat vor exakt sieben Jahren einen Erb-und Zuwendungsverzichts-Vertrag mit meiner Schwiegermutter abgeschlossen, der mit Hilfe eines Notars u. eines Rechtsanwalts ausgehandelt-, und abschließend natürlich auch notariell beglaubigt wurde. Die damals vereinbarte "Abfindung" lag über dem Pflichtteil.
Nun ist meine Schwiegermutter verstorben. Da die Gegenpartei ursprünglich in einem Erbvertrag (abgeschlossen zwischen meiner Schwiegermutter und deren damals verstorbenem Mann) erwähnt wurde, wurde diese nach dem Tod meiner Schwiegermutter vom Nachlassgericht über diesen Umstand informiert (ist lt. Aussage des Notars so vorgeschrieben). Die Gegenpartei wittert nun Morgenluft und hat nun einen RA damit beauftragt, die Erbsituation neu abzuklären.
Frage: hat die Gegenpartei nun doch noch eine Erbmöglichkeit, oder ist durch den Erbverzicht alles klar geregelt?
Passus im Erbverzichts-Vertrag: "hiermit verzichte ich, XXXX, auf ein etwa mir durch oben bezeichneten Erbvertrag zustehendes testamentarisches Erbrecht aber auch auf alle etwaigen sonstigen mir zustehenden erbrechtlichen Ansprüche und Rechte"
Meiner Meinung nach ist damit doch alles besprochen und geregelt. Oder etwa nicht?
Danke für eure Meinungen
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