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Alt 10.08.2009, 21:22
Knuzl Knuzl ist offline
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Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung durch WG Mitglied

Guten Tag,
ich wohne in einer 3er WG (Mitglieder: Mädel 17, Ich, Mann 27).
Nun ist es so, dass mein Mitbewohner meiner Mitbewohnerin gedroht hat, ich Zitiere: Ich klatsch dich an die Wand. Dies tat er, weil er der festen überzeugung war das sie ihm Kaffe und Eier geklaut habe, wobei sie noch nicht einmal Kaffee trinkt und selbst genügend im Kühlschrank zu essen hat. Mir hat er schriftlich per SMS gedroht, das er mir welche aufs "Maul" haut, wenn seine Handtücher nicht wieder an ihrem Platz lägen, wenn er nach Hause kommt. Dabei habe ich seine Handtücher nicht weggeräumt oder sonstiges. Nun war es auch der Fall das er handgreiflich geworden ist und ich ihn Angezeigt habe.
Ich wollte nun fragen was ich bzw mein Vermieter Rechtlich gesehen gegen meinen Mitbewohner unternehmen können, da ich finde das er derjenige sein müsste der auszieht, da er den ganzen Stress verursacht und ich und meine Mitbewohnerin schon angst haben müssen in der Wohnung zu sein. Es wäre schön wenn schnellstmöglich eine Antwort käme, da ich gerade bei meiner Mutter untergekommen bin und das kein zustand ist.

MfG Knuzl



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