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Alt 11.08.2009, 17:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und leichter Körperverletzung von WG Mitglied

Hallo Knuzl,
diese Frage ist nicht ganz so einfach zu klären.

Zuerst einmal stellt sich das Problem der Mieterfrage bei einer WG.

Wer steht als Mieter im Mietvertrag?
Alle WG Mitglieder oder nur eines?
Existieren Untermietverträge?
Wie sind die Mietverträge ausformuliert?

Ich gebe offen zu, dass ich mich im Bereich des WG-Mietrecht nicht ganz so gut auskenne, aber auch hier gelten viele gesetzliche Vorschriften aus dem Mietrecht und ich befürchte, dass es schwierig sein wird den Mietvertrag eines WG-Mitglieds aufzuheben - wobei eine Anzeige wegen Körperverletzung ggf. ein guter Anhaltspunkt sein kann.

Bitte stelle mir doch die zusätzlichen Informationen zur Verfügung und ich werde schnellstmöglich Versuchen ein wenig Licht in den Sachverhalt zu bringen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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