Sollten die Vermieter eine Einzugsermächtigung haben,
prüfe einfach den abgebuchten Betrag. Bei Lastschriften kann man ja relativ lange zurückbuchen und den vereinbarten Betrag überweisen.
Das was unterschrieben ist gilt hier meiner Meinung nach für die nächsten 15 Monate!
Mietrecht Einfach