AW: Muss ich als Vermächtnisnehmer die Kinder auszahlen?
Hallo und einmal vorab - eine anwaltliche Beratung ist bei solchen Verhältnissen immer der richtige Weg.
Wie ich den Sachverhalt verstehe nach Ihrer Schilderung und aus der Sicht Ihres Opas:
- Da Ihre beiden Schwestern noch leben sind diese erbberechtigt. Die Kinder Ihrer Schwester hingegen nicht. Es besteht auch kein Pflichtteilsanspruch, da es sich in diesem Fall um Erben zweiter Ordnung handelt.
- Wenn Sie ein Erbe oder Vermächtnis ausschlagen, was meist einen Grund hat, z.B. Schulden, dann geht dies auch nicht auf eine weitere Person über.
Ich würde mich freuen, wenn der Anwalt meine Aussagen teilt und meine Laienkenntnisse bestätigt und ausführt. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
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