Hallo, ich sehe das genauso wie Sie.
Lesen Sie doch bitte einmal diesen Passus:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber
Auch wenn es dabei eher um das Ausschlagen des Erbes geht (nicht vertraglich vor dem Todesfall), so denke ich doch, dass der Fall ähnlich gelagert ist.
In diesem Fall sollten Sie abwarten und
prüfen, was der Anwalt der Gegenseite recherchiert. Kommt doch noch ein Begehren auf einen zusätzlichen Anspruch dabei heraus, wären Sie gut beraten selbst einen Anwalt zu konsultieren. Dies ginge auch online:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Erbrecht Einfach