Zitat:
Letzte Woche steckte von einem Nachbarn ein Schreiben im Briefkasten, das besagt, dass die Mietpreiserhöhungsankündigung (aufgrund eines Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20%) nicht rechtens sei und man sich dagegen wehren könne.
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Dieser Nachbar hat Sie leider falsch informiert. Erhöhungen der Kaltmiete wegen Modernisierung haben mit den von Ihnen genannten 20% nichts zu tun.
Woraus sich die Erhöhung wegen Modernisierung ergibt dürfte ganz klar in dem Erhöhungsbegehren genannt sein.