Allgemeinstrom
Hallo in die Runde,
es geht um die Nebenkostenabrechnung, in der Allgemeinstrom als ein Posten angegeben ist.
Nun ist es so, dass ich von dem Allgemeinstrom keinen Nutzen habe, da meine Wohnung in einem seperaten Eingang liegt und ich dort kein Hausflurlicht oder sonst eine Lampe habe, die über den Allgemeinstrom läuft. Die Lampe in dem Vorraum läuft über meinen Zähler.
Jetzt meine Frage: Muss ich den Allgemeinstrom, zu dem ich keinen Zugang habe, zahlen oder kann ich diesen Posten von der Abrechnung abziehen?
In meinem Mietvertrag sind die einzelnen Posten der Nebenkosten nicht aufgeführt, dafür hab ich eine Nebenkostenabrechnung von den Vormietern als Anhang.
Wenn ich schon dabei bin, hab ich gleich noch zwei Fragen: Die Stufe zur Haustür ist sehr hoch, so das man einen riesigen Schritt nach oben machen muss, gibt es dafür Richtlinien? Ich hab da nichts im Net gefunden.
Und die letzte Frage: Es gibt keinerlei Außenbeleuchtung, so dass man sich im Dunkeln zur Haustür "tasten" muss, das Schlüsselloch findet man auch nur auf gut Glück, von der Unfallgefahr mal ganz abgesehen.
Den Vermieter hab ich auf diese Missstände angesprochen und nur "dumme" Antworten bekommen, wie: dann nehmen Sie eben eine Taschenlampe oder sie sind doch noch jung, da dürfte das mit der Stufe doch kein Problem sein.
Gibt es etwas worauf ich mich bei diesen Sachen beziehen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Abend!
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