Hallo,
da ein Erbvertrag besteht, könnte der Fall nicht ganz so einfach sein , wie gegenüber einem klassischen Testament.
Ich bin mir nicht sicher, ob man hier eine Art "Aufhebungsvertrag" verfassen muss, der Ihre Ansprüche aus dem Erbvertrag für nichtig erklärt und Sie äußern, dass Sie auf das Erbe verzichten.
Um das ganze auch rechtsicher abzuhandeln, kann ich nur raten einmal unseren Onlineanwalt einzuschalten:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Hier können Sie kostenlos Ihre frage stellen und erhalten ein unverbindliches Angebot für die Beratung.
Ich wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach