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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Erbverzicht
Ich möchte hier kurz meinen etwas komplizierten Fall vorstellen.
Mein Vater starb 2005. Ich habe eine Schwester. Diese hat schon vor 25 Jahren ein Haus erhalten. Im Erbvertrag (2009), welcher von meiner Mutter, meiner Schwester und mir unterschrieben wurde, steht: > Ich erhalte nach dem Tod meiner Mutter vorab 80.000 € > Die drei Enkelkinder (davon zwei von der Schwester) erhalten je 5.000 € > Das Resterbe wird gleichmäßig unter meiner Schwester und mir aufgeteilt. In all den Jahren (vor allem nach dem Tod meines Vaters) habe ich die Hauptarbeit bei der Betreuung meiner Mutter gemacht. Meine Schwester hat sich zurückgehalten. Auf mich wurde seit meiner Kindheit von meiner Verwandtschaft Druck ausgeübt. Ich litt und leide heute noch an neurotischen Ängsten, die jetzt therapeutisch behandelt werden. Mir wurde immer ein schlechtes Gewissen eingeredet. Jetzt bin ich wachgeworden, dass ich das alles immer verdrängt hatte. Nun meine Frage: Meine Frau und ich haben uns entschlossen, uns von diesem Druck der Familie zu befreien. Ohne Verzicht auf das Erbe wird uns das nicht gelingen, da ansonsten ständige Forderungen an mich (vor allem von meiner Mutter) nicht zu stoppen sind. Es sind noch drei Baugrundstücke (je ca. 1.000 qm) vorhanden. Trotzdem möchte ich auf das Erbe verzichten, um in Frieden und frei leben zu können. Ich möchte nicht mehr als pflichtbewusster "Butler" für meine Mutter und Schwester einspringen, sondern ein normales Mutter-Schwester-Sohn-Verhältnis haben. Wie sollte ich am besten vorgehen, um aus diesen Erbverhältnissen zu befreien? P.S. Ich und meine Frau haben uns fest entschlossen, dass wir nichts mehr von dem Erbe haben möchten und im Gegenzug keine Verpflichtungen (dienstleistungsmäßig) gegenüber meiner Mutter haben wollenl (außer den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen). Vielen Dank im voraus für die Hilfe. |
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#2
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AW: Erbverzicht
Hallo,
da ein Erbvertrag besteht, könnte der Fall nicht ganz so einfach sein , wie gegenüber einem klassischen Testament. Ich bin mir nicht sicher, ob man hier eine Art "Aufhebungsvertrag" verfassen muss, der Ihre Ansprüche aus dem Erbvertrag für nichtig erklärt und Sie äußern, dass Sie auf das Erbe verzichten. Um das ganze auch rechtsicher abzuhandeln, kann ich nur raten einmal unseren Onlineanwalt einzuschalten: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Hier können Sie kostenlos Ihre frage stellen und erhalten ein unverbindliches Angebot für die Beratung. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
betreuung, erbverzicht, haus |
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