Hallo, ganz so einfach ist es leider nicht. Hier können Sie einmal nachlesen, dass auch ein befreiter Vorerbe nicht unbegrenzten Spielraum bei der Verfügung über das Erbe hat:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber
Somit besteht auch weiterhin der Pflichtteilsanspruch des unehelichen Kindes.
Möglichkeiten wären dann im Todesfall Ihres Mannes die Auszahlung des Anpruchs oder im Vorfeld eine Ablösesumme für einen Erbverzicht des unehelichen Kindes zu vereinbaren.
So wie ich den Fall sehe, tritt dieses Szenario aber auch nur auf, wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt (zumindest was das Haus anbelangt, da dieses ja nicht in seinem Besitz ist).
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach