AW: Familientücken beim Testament
Danke für Ihre Antwort.
Ja das Szenario ist nur der Ernstfall :-)
Wenn ich meinen Mann als befreiteten Vorerbe einsetze - und "unsere" Familie ist sich einig, dann könnte mein Mann doch rein theoretisch das Haus verkaufen und damit machen was er mag - solange bis die Kinder ihren Erbteil einklagen würden, oder? Oder würde jemand vom Gericht darüber verwalten?
Der Pflichtteilsanspruch vom unehelichen Kind muß doch von diesem beansprucht werden, oder?
Muß man das Kind denn erwähnen im Testament?
Oder ist es dann so, daß das Kind in diesem Falle seinen gesetzliches Erbteil geltend machen kann und nicht nur den Pflichtteilsanspruch?
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