AW: Familientücken beim Testament
Ja, in beiden Fällen muss natürlich ein Anspruch geltend gemacht werden. Sollten alle Beteiligten mit dem Verkauf des Hauses einverstanden sein, ist das kein Problem.
Rein theroetisch wird dann ja auch nur ein Immobilienwert in Geldwert umgewandelt, was vielen Nacherben dann sogar noch lieber ist, da Geld leichter aufzuteilen ist.
Was den Pflichtteil des unehelichen Kindes angeht:
Rein theoretisch reicht es jemanden nicht im Testament zu erwähnen. Der Sicherheit halber würde ich diese Person aber ausdrücklich enterben.
Ein Pflichtteil ist natürlich auch nur dann zu zahlen, wenn dieser geltend gemacht wird!
Erbrecht Einfach
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