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Alt 13.08.2013, 20:31
Depecheface Depecheface ist offline
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Standard Betriebskosten bei Nichteinhaltung EnEV

Hallo,

für die Betriebskosten 2012 überraschte eine Nachzahlungsforderung von über 1.200 €, obwohl erst seit 01.02.2012 die Wohnung gemietet und nach erforderlichen Reparaturen des Vermieters durch Schäden des Vormieters 2 Monate später eingezogen sind und trotzdem für 11 Monate monatlich 200 € Nebenkostenvorauszahlung geleistet haben.

Das begründet sich meiner Meinung nach an einer Heizungsanlage Baujahr 1973. Laut EnEV hätte diese spätestens zum 31.12.2006, mit eventueller Nachfrist bis 31.12.2008 erneuert werden müssen. Beim Einzug wurden wir nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass die Heizungsanlage nicht der gültigen Verordnung entspricht, jetzt sollen wir die Nebenkosten akzeptieren. Zu Recht?

Seit Dezember 2012 ist eine Gasbrennwertanlage installiert. Obwohl nach meinen Informationen Gas der um ca. 10 % teurere Brennstoff im Vergleich zu Heizöl ist, erzielt die Hochrechnung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands bei Standardvertrag des Grundversorger ein Einsparpotential von über 35 Prozent.

Nach der Umstellung von Gas auf Öl befindet sich noch Restheizöl im Tank, welches angegeben wurde. Allerdings befindet sich weder im Heizraum noch im Tankraum ein Inhaltsanzeiger, um diesen Stand zu überprüfen. Ist hier nicht zumindest ein Inhaltsanzeiger Pflicht?

Mit welchen Gründen kann Ich mich hier gegen die aus meiner Sicht zu hohe Nebenkostenabrechnung wehren?



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