Berliner Testament ohne Angabe von Schlusserben
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Erbfolge beim Berliner Testament, wenn kein Schlusserbe angegeben ist.
Mein verstorbener Vater hat mit seiner Frau ein Berliner Testament aufgesetzt, in dem sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben bestimmt haben. Ein Schlusserbe wurde nicht erwähnt.
Ich habe das so verstanden, dass bei einer "gewöhnlichen" Familie bei Verscheiden des 2. Elternteils automatisch die Kinder erben (sofern nichts anderes im gemeinschaftlichen Testament vorgegeben wurde). Wie aber sieht es bei einer "Patchwork"-Familie wie meiner aus?
Ich bin sein Kind aus erster Ehe, also mit der 2. Frau meines Vaters nicht verwandt. Dennoch behauptet sie, ich sei - als einziges leibliches Kind, denn sie ist kinderlos - Schlusserbe.
Aber hätten sie das in dem Testament nicht angeben sollen? Wenn keine Schlusserben angegeben sind, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, aber wie lautet diese bei einem gemeinschaftlichen Testament, wo ein leibliches Kind vorhanden ist, dessen Elternteil zuerst verschieden ist?
Meine "Stiefmutter" hat 2 Brüder, die jedoch nur Erben 2. Grades wären. Ginge das Erbe nun an sie, oder an mich als leibliches Kind...? Oder hätten wir alle drei Ansprüche?
Vielen Dank im Voraus für Antwort.
Gruß
- Momo777 -
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