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Alt 14.08.2013, 18:44
Depecheface Depecheface ist offline
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Standard AW: Betriebskosten bei Nichteinhaltung EnEV

Mag sein, dass es sinnvoller gewesen wäre, mir ein Stück Papier zeigen zu lassen. Ändert aber nichts am Sachverhalt. Ein Gesetz ist ein Gesetz, eine Verordnung eine Verordnung. Ich hab mir ja auch nicht das polizeiliche Führungszeugnis meines Vermieters zeigen lassen. Wenn Ich zu einer Autovermietung gehe, lasse Ich mir vom Betreiber weder bestätigen, dass dieser einen Führerschein hat noch ob die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bezahlt ist. Vielleicht habe Ich sogar ein Recht darauf, aber ist es meine Pflicht? Es kann nicht meine Pflicht sein, die Einhaltung von Verordnungen abzuprüfen, mein Recht ja, meine Pflicht nein. Es geht darum, ist es Sache des Mieters, die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften zu überprüfen? Bitte trenne EnEV und Energieausweis. Energieausweis hat mit der EnEV 2007 gegriffen, die EnEV zur Erneuerungspflicht ist die aus dem Jahr 2000, also EnEV 2000. Ich sehe mich daher im Hinblick auf eine korrekt basierende Nebenkostenabrechnung schon im Mietrechtsforum richtig, eventuell nur ein neuer, bisher nicht bedachter Aspekt in der Auslegung.
Wie auch die Frage zu der Verbrauchserfassungsgeräten. An den Heizkörpern in den Wohnungen Vorschrift, aber der komplette allgemeine Verbrauch darf geschätzt werden (kein Ölanzeiger) - bei Gas oder Strom erübrigt sich das, aber bei einer Öltankanlage? Darf man hier schätzen -auch wenn man sich mal um 1000 Liter = fast 1000 € verschätzen kann? Wie sieht es aus, wenn beispielsweise laut Abrechnung 5 mal im Jahr insgesamt 7.000 Liter getankt wurden. Sicherlich nicht wirtschaftlich und auch nicht kostengünstig. Aber als Mieter hat man nur 2 mal den Tankwagen gesehen und so lange wie der da war, hat der nach eigener Einschätzung nicht in fünf Zügen sondern eher in weniger Anlieferungen betankt. Hat man als Mieter ein Recht, sich die Lieferungsquittungen anzeigen zu lassen? Und wie verhält es sich, wenn da nur die Straße drauf steht, aber nicht die Hausnummer - und im Haus nebenan eine Eigenbedarfsmöglichkeit des Vermieters besteht?

Geändert von Depecheface (14.08.2013 um 18:48 Uhr)
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