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Alt 14.08.2013, 19:01
Depecheface Depecheface ist offline
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Standard AW: Betriebskosten bei Nichteinhaltung EnEV

Nicht mit dem hinkenden Vergleich beschäftigen. Wie sieht es mit Verbrauchsgeräten im Hinblick des Heizöltank in Mehrfamilienhäusern aus? Das genannte Beispiel kann deutschlandweit sicherlich zig mal vorkommen, wie sieht das Recht dazu aus? Muss man der Brennstoffaufstellung wie in der Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt glauben oder hat man bei Heizöl ein Recht auf vollständige, unterschriebene Lieferscheine und wie sieht es mit der Bestandsfestlegung zum Abrechnungstag aus, wenn gar kein Zähler/Uhr vorhanden? Mich würde schon interessieren, welche Pflichten hier der Vermieter hat?
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