AW: ehemann mit anmelden
Der Zuzug weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Dies gilt jedoch nicht für nahe Familienangehörige, z. B. Kinder, und Ehepartner.
Hier wäre lediglich eine Info nötig. Aber auch nur dann wenn Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden.
Kann es sein das Ihr Ehemann einen anderen Nachnamen als Sie hat?
Das könnte den VM natürlich vermuten lassen das Sie unerlaubt untervermieten oder eine "fremde" Person aufgenommen haben.
|