Sie sollten zuerst erklären, ob Sie in einem Mehrfamilienhaus, oder mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach gewohnt haben. In ersterem Fall ist die Verwendung eines Durchflusszählers nicht erlaubt, um die Heizkosten in einer vermieteten Wohnung zu ermitteln. Wohnten Sie aber mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
In diesem Fall würde der § 9 der Heizkostenverordnung zur Anwendung gelangen:
§ 9a - Heizkostenverordnung