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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.08.2013, 11:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2013
Beiträge: 3
Standard Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter:

Kurz zu den Umständen. Ich bin vor 2 Wochen aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde Fristgerecht gekündigt. Hier gab es auch keine Probleme.

Jetzt gingen die Probleme los...

1. Der Vermiter hat während meiner Mietdauer bemerkt, dass der Zähler an der Öl- Zentralheizung (Durchflusszähler) defekt ist. Diesen hat er ausgetauscht. Ich wurde über den Tausch nicht informiert. Er kann aber auch nicht sagen, wie lange der Zähler bereits defekt ist.

Bei der Wohnungsübergabe hat er mit mitgeteilt, dass er die verbrauchten Nebenkosten schätzen will. Ich habe die Wohnung nur für 12 Monate gemietet (es war eingentlich länger geplant) Die ersten 3 Monate habe ich die Wohnung nur ein paar Tage genutzt weil ich durch den Berufswechsel in den ersten 3 Montagen ständig unterwegs war. Insgesamt war ich inkl. streichen und Einzug 7 Tage in den ersten 3 Monaten in der Wohnung.
Vor dem Auszug habe ich die Wohnung den letzten Monat auch nicht mehr genutzt, da mein gekauftes Haus früher fertig wurde.

Wie gesagt jetzt will er die Heizkosten für die kompletten 12 Monate veranschlagen und berechnen.

Gibt es hier irgendeine Referenz oder breits ein Urteil auf das ich mich berufen kann? Es wäre echt super, wenn mir jemand einen guten Tip geben könnte.

2. Er hat mir das Übergabeprotokoll nicht ausgehändigt.
Ist der Vermieter dazu verpflichtet?

Liebe Grüße
Bernd



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  #2  
Alt 27.08.2013, 14:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Sie sollten zuerst erklären, ob Sie in einem Mehrfamilienhaus, oder mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach gewohnt haben. In ersterem Fall ist die Verwendung eines Durchflusszählers nicht erlaubt, um die Heizkosten in einer vermieteten Wohnung zu ermitteln. Wohnten Sie aber mit dem Vermieter unter einem Dach, dann muss nicht zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

In diesem Fall würde der § 9 der Heizkostenverordnung zur Anwendung gelangen: § 9a - Heizkostenverordnung
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  #3  
Alt 27.08.2013, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. (3 Wohnungen)

Der Vermieter wohnt nicht im selben Objekt
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.08.2013, 15:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Dann ist der Verbrauch an Wärme an den Heizkörpern abzulesen und der Verbrauch des Öls anhand des Anfangbestandes plus Lieferungen abzüglich des Endbestandes.

Da muss doch nichts geschätzt werden. Lesen Sie mal in Ruhe die Heizkostenverordnung. Da finden Sie die Gesetze.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.08.2013, 15:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

An den Heizkörpern sind leider keine Verdampfer angebracht.
Es gibt nur den Durchflusszähler am Brenner....
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  #6  
Alt 27.08.2013, 15:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter

Tja, und das ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt. Ihr Vermieter hätte schon längst nach der Heizkostenverordnung abrechnen müssen.

Entweder machen Sie es ihm klar oder Sie holen sich Hilfe beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
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  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
auszug, einzug, heizkosten, heizkostenverordnung, heizung, kündigung, nebenkosten, wohnungsübergabe, übergabeprotokoll, zähler


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