AW: Abrechnung der Nebenkosten --> Schätzung durch den Vermieter
Dann ist der Verbrauch an Wärme an den Heizkörpern abzulesen und der Verbrauch des Öls anhand des Anfangbestandes plus Lieferungen abzüglich des Endbestandes.
Da muss doch nichts geschätzt werden. Lesen Sie mal in Ruhe die Heizkostenverordnung. Da finden Sie die Gesetze.
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