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Alt 27.08.2013, 18:02
anitari anitari ist offline
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Standard AW: ehemann mit anmelden

Zitat:
Zitat von genome Beitrag anzeigen
das mit der heiratsurunde ist super-aber muss ich das?
Müssen nicht. Aber um Klarheit zu schaffen wäre es gut. Allerdings nur vorlegen. Keine Kopie aushändigen.

Zitat:
und ich habe gemerkt, dass der hausverwalter auch eigentumer von den meisten wohnungen im diesem haus ist, wenn er mich nun kuendigen moechte wegen der ganzen angelegenheit, wie koennte er dies tun?
Auch von Ihrer Wohnung? Wenn nicht kann er gar nichts.

Kündigen kann nur der Eigentümer/Vermieter.

Und wie ich schon schrieb, wegen unerlaubtem Zuzug einer weiteren Person kann der Vermieter kündigen.

Darum mein Rat zu klären bzw. erklären das die Person Ihr Ehemann ist.

Wegen Eigenbedarf kann ein Vermieter, sofern es ein privater VM ist, immer kündigen.

Dann wäre aber zu prüfen ob die Kündigung wirksam und nicht vorgeschoben oder der Eigenbedarf übrzogen ist.
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