Hallo,
ich nehme einmal an, dass Sie diesen Artikel bereits gelesen haben:
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber
Und dort ersehen Sie sicher auch, dass es nicht allzu einfach ist, jemandem den Pflichtteil zu entziehen. Und ob unter "Misshandlungen" auch seelische Misshandlungen zählen kann ich nicht sagen.
In einer erneuten Heirat sehe ich nicht nur den Vorteil. Es könnte zwar das Erbe gegenüber der Tochter mindern, aber sollte Ihr Ehegatte vor Ihnen versterben, könnte das auf der anderen Seite auch wieder einen Vermögenszuwachs bedeuten.
Eine Möglichkeit wäre auch die Werte, wie z.B. Immobilien und PKW auf jemand anderen zu überschreiben.
Aber ich denke in Anbetracht der Situation sollten Sie sich einen fachkundigen Rat von unseren Onlineanwälten einholen. Unter dem folgenden Link können Sie kostenlos und unverbindlich Ihre Frage schildern (z.B. durch Verweis auf unser Forum) und erhalten ein Angebot:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Das halte ich für den besten Weg, da die Möglichkeiten eines Forums dann doch ein wenig beschränkt sind.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach