AW: Enterbung ohne Namen?
Also am einfachsten ist es, wenn Sie im Testament ausdrücklich formulieren, wer was erben soll. Es ist nämlich nicht zwingend notwendig jemanden ausdrücklich zu enterben. Dennoch würde ich empfehlen eine Formulierung einzubauen, dass nur die genannten Personen erben sollen und alle anderen enterbt werden würden, bzw. keinen Anspruch haben sollen. So können Sie das Problem mit den fehlenden Namen meiner Ansicht nach aushebeln.
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