Hallo,
Ihr Fall sprengt leider ein wenig die Kapazitäten eines Forums. Aber so wie ich es verstanden habe geht es vornehmlich um die Ermittlung des Nachlasswertes.
Das wären in Ihrem Fall und nach meinem Verständnis der Wert der Immobilie (Wohnung) abzüglich der Schulden. Das wäre dann die Erbmasse, die auf alle Erben gleichmäßig aufgeteilt wird.
Am einfachsten wäre es dann die Immobilie zu verkaufen, die Schulden auszulösen und den Rest aufzuteilen. Wenn jedoch die Befürchtung besteht, dass die Schulden doch höher sind oder bei 4 oder 5 Erben nur ein geringer Wertanteil überbleibt, empfehle ich auch das Erbe auszuschlagen.
Sie sollten aber auf Grund des großen Umfangs, und auch im Bezug auf die Hinzuziehung eines Nachlassverwalters, noch einmal unsere Online Anwälte befragen. Sie können kostenlos und unverbindlich Ihren Sachverhalt schildern und erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können:
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Sicher wäre in diesem Falle sicher und Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach