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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erben mit Schulden
hallo ich versuche mir gerade klarheit zu verschaffen, in einem etwas komplizierten fall, also ich fange mal an
im dezember 2012 ist mein vater verstorben, er hinterliess uns einen unübersichtlichen schuldenberg (wissentlich schätzungsweise 20000 euro offene arztrechnungen, steuerschulden im schlimmsten fall 48000 und im besten 15000 euro) (vielleicht sind es auch mehr schulden) und eine eigentumswohnung, die nicht belastet ist und einen wert von ca. 85000 euro hat, damals (vor ca. 12 jahren) hatte ihm seine mutter diese überschrieben, aber mit einem lebenslangen niesbrauch ihrerseits wir mussten damals das erbe ausschlagen, weil ja nicht klar war, wie lange seine mutter im altenheim noch leben würde und wir ja nicht an die wohnung gekommen wären die eigene mutter, also unsere oma hatte damals das erbe ihres sohnes wieder angenommen, weil sie die wohnung irgendwie retten wollte sie ging davon aus, das ihr diese zu 100% gehören würde, hat aber später erfahren, als sie die wohnung verkaufen wollte, um die schulden zu bezahlen, das das nicht der fall ist, da es noch ca. 4-5 weitere kinder aus früherer ehe, ihres verstorbenen exmannes gibt, diese werden mom. ermittelt, nach diesen kindern wird gesucht das heisst ihr gehörten 50% der wohnung plus schulden, sowie der anderen seite wo es mom. 4-5 kinder gibt, nach denen noch ermittelt wird vor einer woche ist sie nun leider im altenheim verstorben das heisst wir werden wieder angeschrieben ob wir das erbe antreten wollen oder nicht jetzt meiner frage... wie verhält es sich mit den schulden, müssen wir diese zu 100% abtragenn oder teilen diese sich auch auf beiden seiten auf, das heisst jeder erbt 50% davon kommen die gläubiger auch irgendwie an eigenes vermögen? ich meine wir haben nichts, aber wir möchten auch nicht in not geraten, wir haben angst, das es heisst, es gibt nun einen erben von dem holen wir uns unser geld und der erbe kann sich ja dann mit den anderen 4-5 erben auseinander setzen und sich von denen sein geld wieder holen wie können wir zeit gewinnen? wir haben noch einen kleinen sohn... sollten wir in den 6 wochen frist das erbe für uns ausschlagen und dann nach 6 wochen nochmals für unseren kleinen sohn, um zu hoffen, das sich bis dahin vielleicht klarheit über den schuldenberg ergibt? wir haben mal was von beschränkung der schulden auf das guthaben gehört, ist das in diesem fall auch so? ist es gut einen nachlassverwalter zu holen, der sich um alles kümmert? muss der von der anderen seite auch mit bezahlt werden oder geht seine gage (wir schätzen der wird 15000 euro kosten) von unserem erbteil ab? wir wissen von mietseinnahmen von ca. 885 euro monatlich, von dem geld gehen aber noch monatliche kosten ca.240 ab, die auf ein konto für die instandhaltung fliessen im fall der fälle einer von den anderen stellt sich quer die wohnung zu verkaufen, kann man von der hälfte der mietseinnahmen, also ca. 300 euro pro monat einen grossen kredit abbezahlen, den wir für die schulden aufnehmen müssten? ist das ratsam? ich bin mom. alleinverdiener, da meine frau mit unserem kleinen sohn zu hause ist im schlimmsten fall wären das ja schulden, mit dem nachlassverwalter von ca. 75000 zusammen, so viel ist ja die wohnung gerade mal wert und was passiert, wenn die andere seite das erbe ablehnt und die enkel von denen auch... fliessen dann die anderen 50% dem staat zu oder werden es dann wieder 100% für uns? vielen dank |
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#2
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AW: Erben mit Schulden
Hallo,
Ihr Fall sprengt leider ein wenig die Kapazitäten eines Forums. Aber so wie ich es verstanden habe geht es vornehmlich um die Ermittlung des Nachlasswertes. Das wären in Ihrem Fall und nach meinem Verständnis der Wert der Immobilie (Wohnung) abzüglich der Schulden. Das wäre dann die Erbmasse, die auf alle Erben gleichmäßig aufgeteilt wird. Am einfachsten wäre es dann die Immobilie zu verkaufen, die Schulden auszulösen und den Rest aufzuteilen. Wenn jedoch die Befürchtung besteht, dass die Schulden doch höher sind oder bei 4 oder 5 Erben nur ein geringer Wertanteil überbleibt, empfehle ich auch das Erbe auszuschlagen. Sie sollten aber auf Grund des großen Umfangs, und auch im Bezug auf die Hinzuziehung eines Nachlassverwalters, noch einmal unsere Online Anwälte befragen. Sie können kostenlos und unverbindlich Ihren Sachverhalt schildern und erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sicher wäre in diesem Falle sicher und Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbe, erbmasse, immobilie, nachlassverwalter, nachlasswert, schulden |
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