AW: Nachmieter für eine Wohngemeinschaft
Das einzig sichere ist, dass der Vermieter mit einer Nachmieterstellung einverstanden sein muss. Da ein Einzelvertrag zwischen Mieter und Vermieter besteht, ist die Erlaubnis der zweiten Mieterin nicht nötig, bzw. hier besteht kein Mitspracherecht.
Wenn noch heute die Kündigung beim Vermieter vorliegt (dritter Werktag), endet das Mietverhältnis am 30.11.
|