AW: Belästigung durch Vermieterin?
Hallo Hopeless,
ob diese Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen bin ich mir nicht 100% sicher, da im Bereich der "Belästigung" vieles Auslegungssache ist und eine fristlose Kündigung nur bei einer Gesundheitsgefährdung sicher ist. Z.B. wenn sich psychische Schäden abzeichnen, etc.
Deshalb mein Tipp an Euch:
Sucht Euch schnell eine neue Wohnung und kündigt diese innerhalb der ordnungsgemäßen Frist von 3 Monaten.
Dann heißt es noch ein wenig durchhalten und schon seid Ihr den Ärger los.
Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte ein wenig helfen,
Mietrecht-Einfach
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