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Alt 17.08.2009, 12:26
dees dees ist offline
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Standard Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Guten Tag,

meine ehemalige Freundin und ich sind erst im April in ein Reihenhaus gezogen. Im Mietvertrag sind wir als "Mieter 1" und "Mieter 2" festgehalten. Daraus resultiert für mich, dass wir gleichberechtigte Mieter sind, keiner von beiden als Untermieter verzeichnet ist.

Nach recht kurzer Zeit haben wir uns auseinandergelebt, es gab persönliche Probleme. Daraufhin haben wir untereinander geregelt, dass ich aus dem Mietvertrag aussteige. Fristgerecht ink. der dreimonatigen Kündigungsfrist, Stichtag 31.10.2009, habe ich meinen Teil ordentlich gekündigt, die Vermieter haben dem zugestimmt und die Kündigung unterschrieben. Meine ehemalige Freundin wird danach alleinige Mieterin der Reihenhauses.

Nun kommt der Knackpunkt: Bis zu diesem Zeitpunkt, dem 31.10.2009, besitze ich doch die gleichen Rechte wie als Einzelmieter, oder sehe ich das nicht richtig? Denn, auch wenn die persönliche Wohnsituation nun nicht die idealste ist, denn wir leben nun in Trennung, habe ich doch Anrecht auf diesen Wohnraum. Wir zahlen jeweils die Hälfte der Miete, meine ehemalige Freundin möchte mir nun nämlich vorschreiben, wann ich Zuhause zu sein habe und wann sie ihre Ruhe haben möchte und ich mir an einzelnen Wochentagen gefälligst einen anderen Ort zum übernachten suchen solle. Das ist in meinen Augen jedoch ein persönliches Problem zwischen ihr und mir, hat aber doch nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

Kann sie mir nun vorschreiben, weil ich den Vertrag meinerseits gekündigt habe, wann sie alleine sein möchte - oder darf ich den Wohnraum ohne großartige Einschränkungen wie gehabt weiter nutzen? Oder sitzt sie am "längeren Hebel" und darf mir den Zutritt zum Haus verbieten, wenn sie ihre Ruhe haben möchte oder evtl. auch Besuch empfängt?

Zusätzlich empfiehlt sie mir, mir eine neue Wohnung zu suchen, noch vor dem Ende meines Mietvertrages, dem 31.10.2009. Wenn ich vorher ausziehe, solle ich dann entweder a) dennoch weiter Miete dort zahlen oder b) auf meinen Teil der Kaution verzichten, dann "seie ich aus der Sache gut raus". Doch ich würde für etwas zahlen, das ich nicht nutzen kann oder darf.

Kann ich mich gegen einen zeitweiligen Rauswurf an bestimmten Tagen wehren und mich dennoch im Haus aufhalten und dort schlafen?

Mit freundlichem Gruß



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