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Alt 17.08.2009, 16:00
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Einseitige Kündigung nach Trennung. Rechte?

Hallo dees,

du bist bis zum Zeitpunkt der Kündigung - also den 31.10.2009 - noch voller Mieter, zusammen mit deiner Freundin. Daraus resultieren die Rechte und Pflichten, die aus dem Mietvertrag hervorgehen.

Ab dem 01.11.2009 sieht es dann anders aus, wenn deine ehemalige Freundin als Alleinmieterin das Vertragsverhältnis weiterführt.

Aber weder hat Sie Anspruch auf eine weitere Mietzahlung, noch die auf die Hälfte deiner Kaution. Sie ist ab dem Datum Alleinmieterin und du hast sogesehen mit der Sache nichts mehr am Hut. Denn Sie hat deiner Kündigung ja zugestimmt.

Fazit:
Bis zum 01.11.2009 kann dir deine Freundin nichts vorschreiben. Ihr seid gleichberechtigte Mieter gemäß Mietvertrag. Dieses Verhältnis erlischt mit deiner einseitigen und zugestimmten Kündigung zum 31.10.2009.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit,


Mietrecht Einfach
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