Zitat:
aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.
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Das dürfte dem Vermieter völlig egal sein. Er holt sich das Geld, wo er sich Erfolg verspricht. Forderungen die Sie an den Ex haben, müssen Sie nofalls per Mahnbescheid/Gericht durchsetzen.