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Alt 12.09.2013, 16:58
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Zitat:
aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.
Das dürfte dem Vermieter völlig egal sein. Er holt sich das Geld, wo er sich Erfolg verspricht. Forderungen die Sie an den Ex haben, müssen Sie nofalls per Mahnbescheid/Gericht durchsetzen.
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