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Alt 17.09.2013, 05:52
Vike Vike ist offline
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Standard Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe

hallo, habe letztes jahr eine abmahnung wegen ruhestörung (musik) bekommen. darin hieß es die nachbarn haben da ich sehr oft sehr laut musik höre in einer nacht sogar die polizei gerufen. dies ist allerdings nie vorgekommen. polizei ist nie gekommen. auf die ersteabmahnung hatte ich leider nicht reagiert. jetzt habe ich die zweite wegen ruhestörung bekommen. desweitern hießn es darin, das des öfteren ein haschisch geruch aus dem balkon käme.

kann ich irgendwie dagegen vorgehen? da in der abmahnung. kein genaues datum, uhrzeit der ruhestörung drin steht. nur grund: ich höre sehr oft, sehr laute musik bis spät in die nacht.

müssen die abmahnungen nicht eigentlich per einschreiben zugestellt werden? habe beide per post zugestellt bekommen.

sind die überhaupt gültig wenn kein datum der ruhestörung drin steht und per normalen postweg kamen? bitte dringend um hilfe.

vielen dank im vorraus.

mfg



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