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Alt 17.09.2013, 08:05
Sange
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Standard AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht

Zitat:
Zitat von gelini42 Beitrag anzeigen
Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe
anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet
vertreten lassen ??
Natürlich kann man sich als Mieter vertreten lassen.
Dazu wäre aber eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Besser wäre sogar noch eine weitere Person als Zeugen dabei zu haben.
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