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Alt 17.09.2013, 08:24
Sange
Gast
 
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Standard AW: Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe

Zitat:
kann ich irgendwie dagegen vorgehen? da in der abmahnung. kein genaues datum, uhrzeit der ruhestörung drin steht. nur grund: ich höre sehr oft, sehr laute musik bis spät in die nacht.
Abmahnungen haben auch Rechtskraft wenn sie mündlich erfolgen.

Natürlich sollte eine Abmahnung schon einen konkreten Grund nennen und auch durch den Vermieter beweisbar sein.

Aber ganz entscheidend ist die angedrohte Maßnahme. Wenn z.B. angedroht ist, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung erfolgt, dann sollte man dies ernst nehmen - ob mündlich, auf dem Postweg oder per Einschreiben.

In der Regel steht dort auch ein Termin zu dem das störende Verhalten einzustellen ist. Im Falle dieser für andere störenden Musikhörerei, könnte sich das im Stundenbereich bewegen.

Insgesamt sollte man als Bewohner eines Wohnhauses doch auch anderen Bewohnern oder Nachbarn einige Rechte zugestehen.

Vielleicht hilft die Aussage des Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) : "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt"

oder auch: Die Rechte des einen enden da, wo die Rechte des anderen Beginnen.
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