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Alt 17.09.2013, 11:56
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe

Anstatt sich um den Widerspruch Gedanken zu machen, sollten Sie sich besser um eine andere Wohnung kümmern. 2 Abmahnungen wegen nächlicher Ruhestörung vom Vermieter dürften reichen, um die fristlose Kündigung zu bekommen.

Anstatt zu schreiben, sollten Sie das Gespräch suchen und besser einmal mehr bitte sagen als nötig. Zeigen Sie sich reumütig und versprechen Sie, ab sofort den Begriff Zimmerlautstärke ernst zu nehmen.
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