Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.08.2009, 12:34
Vama Vama ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 1
Standard Gesamtschuldnerische Haftung bei 2 gleichen Mietverträgen?

Ich wohne zur Zeit mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben beim Einzug 2 genau identische Mietverträge unterzeichnet (also kein Hauptmieter o.ä.) über jeweils 1 Zimmer und die exakte Hälfte der Miete usw.
Nun hat mein Freund jedoch Mietschulden über eine größere Summe gemacht und der Vermieter meint, wir würden trotzdem gesamtschuldnerisch haften. Im Mietvertrag steht ebenfalls: Mehrere Personen haften gesamtschuldnerisch.
Aber ist hier gemeint: Mehrere Personen, die denselben Mietvertrag unterschrieben haben oder auch wie in unseren Falle bei 2 Mietverträgen?
Ist die gesamtschuldnerische Haftung bei 2 identischen Mietverträgen ohne Hauptmieter denn rechtens oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen