Hallo darkaro,
so wie ich sehe, geht es um die Anmeldung von Eigenbedarf einschließlich der Eigenbedarfskündigung.
Generell gilt: Sollte im Altvertrag keine Regelung zu den
Kündigungsfristen enthalten sein, dann treten hier auch die Kündigungsfristen aus der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 in Kraft.
Das bedeutet eine maximale Kündigungsfrist von neun Monaten bei einer Mietdauer von mindestens 8 Jahren.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach