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Alt 04.10.2013, 13:52
Südsee Südsee ist offline
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Registriert seit: 04.10.2013
Beiträge: 3
Standard Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Liebes Forum,
zunächst schildere ich unseren "Fall" mal in Stichworten:
1. Mietvertrag fristgerecht zum 31.10.2013 durch Mieter gekündigt
2. Auf Wunsch der Mieter Übergabe am 02.09.2013 durchgeführt
3. Übergabeprotokoll mit diversen Schäden und nicht aufgefüllten Öltanks erstellt und von beiden Parteien unterschrieben
4. Schlüsselübergabe, sowie Schreiben mit Nachfrist bis 21.09.2013 an Mieter zur Nachbesserung erfolgt
5. Nachbesserung war nicht zu unserer Zufriedenheit
6. Erneute Schlüsselübergabe an Mieter zur Nachbesserung
7. Nachbesserungen waren wieder nicht zu unserer Zufriedenheit
8. Zunächst einer Verrechnung der Miete mit der Kaution zugestimmt, dieses jedoch in einem Schreiben rückgängig gemacht, auf Nachfrist und auf Mietzahlung für Oktober hingewiesen
9. Schreiben vom Anwalt bekommen (18.09.2013), das wir die Kaution bis zum 25.09.2013 zurückzuzahlen hätten und er prüfen würde ob wir überhaupt Anspruch auf die Miete ab 02.09.2013 hätten, das die Mieter nicht verpflichtet wären die Öltanks wieder aufzufüllen usw.
10. Antwort an den Anwalt unserseits mit Vergleichsangebot (20.09.2013)
11. Bis heute keine Antwort erhalten, die Nachfrist verstreichen lassen und auch keine Zahlung der Miete (Nebenkosten seit September schon nicht mehr) für Oktober erfolgt
Uns stellt sich jetzt die Frage wie wir weiter vorgehen können, sodass es rechtlich richtig ist.
Muss der Schadenersatz aus der Nichterfüllung der Nachbesserung und auffüllen der Öltanks anhand von Rechnungen nachgewiesen werden, oder reichen Angebote aus?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.



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