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Alt 04.10.2013, 14:30
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Zitat:
das wir die Kaution bis zum 25.09.2013 zurückzuzahlen hätten und er prüfen würde ob wir überhaupt Anspruch auf die Miete ab 02.09.2013 hätten, das die Mieter nicht verpflichtet wären die Öltanks wieder aufzufüllen usw.
Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 6 Monaten. Siehe § 286 Abs 1 Satz 1 BGB. Einen Anwalt, der diese Frist außer Acht lässt, kann man nicht ernst nehmen.

Weiteres zum Thema hier: Rückzahlung der Mieterkaution

Wenn die Rückgabe der Wohnung mit vollen Tanks laut Vertrag vereinbart war, dann sollten Sie die Tanks füllen und mit der Kaution verrechnen. Auch sollten Sie die im Protokoll aufgeführten Mängel beseitigen lassen, da der Mieter seiner Pflicht zur Beseitigung nicht nachgekommen ist.

Wenn der Mietvertrag bis zum 31.10. läuft, hat der Mieter auch bis zu diesem Termin Miete und Nebenkosten zu bezahlen.

Zitat:
oder reichen Angebote aus?
Nein, Sie müssen schon Ihre Forderungen mit Rechnungen auf Euro und Cent beziffern. Kostenvoranschläge, wie bei Unfallschäden an Kraftfahrzeugen reichen nicht aus.

Zitat:
Uns stellt sich jetzt die Frage wie wir weiter vorgehen können,
Übergeben Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht, der wird seinem Kollegen schon klar machen, welche Forderungen Sie zu Recht stellen können.

Bei der ganzen Angelegenheit ist natürlich zu prüfen, ob die Forderungen zur Beseitigung der Schäden in Ordnung sind. Fatal wäre es, wenn Sie vor Gericht mit Pauken und Trompeten unterliegen würden.
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