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Alt 05.10.2013, 16:17
mistermartin mistermartin ist offline
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Registriert seit: 05.10.2013
Beiträge: 3
Standard Minderung Schenkungsbetrag bei Erbschaft

Bis Ende 2009 galt, dass alle Geschenke, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, in voller Höhe dem Nachlass zugeschlagen werden. Ab dem 1.1.2010 erfolgt eine Abschmelzung des zu versteuernden Schenkungsbetrages, wenn ich es richtig verstanden habe.. Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, reduziert sich der Wert, der angerechnet werden muss, um zehn Prozent.

Jetzt folgender Fall: meine Mutter ist Anfang 2010 verstorben und hatte mir im Jahr 2006 eine Schenkung gemacht.

Welche Regelung greift nun? Muss ich die Schenkung zu 100% versteuern oder komme ich in den Genuss der Abschmelzung?

(Hintergrund: wir sind immer noch im Streit mit dem FA über die Erbschaft...)


Gruss
-martin



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